Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eibl IT GmbH, Bruderwöhrdstr. 15, 93055 Regensburg für alle Geschäftsbereiche ausgenommen der Geschäftsbereich Interndienste und Hosting.
(Stand Februar 2006 / 4 Seiten)
1. Allgemeine Bestimmungen
Allen Lieferungen, Liefergeschäften sowie Dienstleistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Für Internetdienstleitungen gelten die gesonderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Internetdienste und Hosting.
Sie sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Abweichende Einkaufsbedingungen werden von der Eibl IT GmbH nicht akzeptiert, auch wenn die Eibl IT GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag ausführt.
2. Angebote
Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen der Eibl IT GmbH sind unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Aufträge werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich angenommen. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und sind im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartner hinzunehmen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Geringfügige Änderungen des Produktdesigns und Lieferumfangs behalten wir uns vor.
3. Lieferfristen und Termine
Soweit durch die Eibl IT GmbH ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart wurde, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die Lieferzeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Zu Teillieferungen ist die Eibl IT GmbH berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche der Eibl IT GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat die Eibl IT GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die Eibl IT GmbH ist berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Behinderungsdauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder – soweit die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruht – wegen des nichterfüllten Teils ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Der Vertragspartner wird von der Eibl IT GmbH informiert wenn Behinderungen eintreten.
Die Warenversendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wird eine besondere Versandart gewünscht, gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Beschädigung und Verlust während des Transportes haftet die Eibl IT GmbH nicht. Die Versicherung des Transportgutes erfolgt nur, wenn dies besonders vereinbart ist, und auch dann nur auf Kosten des Vertragspartners.
4 .Gefahrenübergang
Bei der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten, bei der Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr an den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend der Angabe in unseren Angeboten, Preislisten und Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe, Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung und Installation und sonstiger Nebenkosten. Liegt zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist die Eibl IT GmbH zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt.
Die Rechnungen der Eibl IT GmbH sind unverzüglich nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO ohne jeden Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so darf die Eibl IT GmbH ohne Notwendigkeit des Einzelnachweises Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, soweit der Vertragspartner nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Die Aufrechnung gegen Forderungen von der Eibl IT GmbH und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zulässig. In der Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), zu denen die Eibl IT GmbH nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung unserer Forderung. Gutschriften auf Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Ist mit dem Vertragspartner die Stundung vereinbart , so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung unsere Gesamtforderung fällig, wenn der Vertragspartner mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsersatzmitteln aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, der Vertragspartner unsere Forderung bestreitet oder sonst gefährdet. Im Falle der Vermögensverschlechterung des Vertragspartners nach Abschluß des Vertrages ist Eibl IT GmbH außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.
Kommt der Vertragspartner dieser Vorleistungspflicht nicht nach, so kann Eibl IT GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zahlungen des Vertragspartners werden gem. § 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 30% der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, daß kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Käufer verbleibt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Eibl IT GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. Es wird ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbart. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Übersteigt der realisierbare Wert der Eibl IT GmbH zur Sicherheit dienenden Gegenstände und der übrigen Sicherheiten die Gesamtforderung von Eibl IT GmbH um mehr als 10%, so ist Eibl IT GmbH auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
Wird die gelieferte Ware umgebildet oder verarbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum daran (§§ 947,948,950 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Vertragspartners an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und daß der Vertragspartner diese Güter unentgeltlich für die Eibl IT GmbH verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für Eibl IT GmbH, ohne diese zu verpflichten. Der Vertragspartner ist zur angemessenen Versicherung der Vorbehaltsware verpflichtet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Eibl IT GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware im Werte der fälligen Forderungen zur Sicherung an sich zu nehmen, ohne daß darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Nach Rücknahme ist Eibl IT GmbH zur Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen. Der Vertragspartner hat Eibl IT GmbH unverzüglich schriftlich von Pfändungsversuchen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten, damit Eibl IT GmbH Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Unterbleibt die Benachrichtigung schuldhaft, so ist die Eibl IT GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Pfändungsversuchen hat der Vertragspartner unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum von der Eibl IT GmbH zu widersprechen. Soweit Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage uneinbringlich sind, hat der Vertragspartner diese Kosten zu erstatten. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterveräußern. Er ist zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalt verpflichtet.
Der Vertragspartner tritt der Eibl IT GmbH schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte in voller Höhe ab, die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt. Wird die Vorbehaltsware nach Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Eibl IT GmbH nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an die Eibl IT GmbH abgetretenen Forderungen berechtigt, ohne daß davon die Befugnis von Eibl IT GmbH, die Forderung auch selbst einzuziehen, berührt wird. Die Eibl IT GmbH verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen dagegen die genannten Voraussetzungen vor, ist Eibl IT GmbH berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Vertragspartners zu widerrufen und zu verlangen, daß der Vertragspartner Eibl IT GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Gegebenenfalls darf Eibl IT GmbH den Schuldner selbst benachrichtigen.
7. Gewährleistung
Die Eibl IT GmbH haftet für Mängel und das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen: Der Vertragspartner ist verpflichtet die Ware nach Lieferung unverzüglich auf offenkundige Fehler oder Abweichungen in der Menge zu untersuchen und diese Fehler innerhalb von vier Wochen schriftlich der Eibl IT GmbH mitzuteilen. Alle anderen Mängel sind unverzüglich bei Feststellung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so kann der Vertragspartner aus dem Fehler keine Gewährleistungsrechte mehr herleiten.
Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, so ist Eibl IT GmbH so wird nach Wahl der Eibl IT GmbH der gelieferte Gegenstand nachgebessert oder der Ersatz angeboten. Für Datenverluste bei Reparaturversuchen wird von der Eibl IT GmbH keine Haftung übernommen. Eine Herabsetzung der Kaufpreises oder Wandlung kann der Vertragspartner erst bei endgültigem Fehlschlagen der Gewährleistungshandlungen verlangen. Die Eibl IT GmbH haftet auf Schadensersatz nur, wenn den gelieferten Gegenständen zum Zeitpunkt der Übergabe eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Normen oder Regelwerke beinhalten keine Zusicherung bestimmter Leistungsinhalte.
Bei Vollkaufleuten wird als Gewährleistungszeitraum der Gewährleistungszeitraum den wir von dem Herstellers der jeweiligen Handelsware erhalten vereinbart.
8. Schadensersatz
Die Eibl IT GmbH haftet neben der Mängelgewährleistung aus allen anderen Rechtsgründen – auch aus vorvertraglichem Verschulden – auf Schadenersatz nur bei eigenem Vorsatz, grobem Verschulden oder schwerwiegendem Organisationsverschulden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Regensburg Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertrag mit der Eibl IT GmbH ergebenden Streitigkeiten. Die Eibl IT GmbH behält sich vor, den Vertragspartner auch an dessen Sitz zu verklagen.
10. Schlussbestimmungen
In den Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten sich einzelne Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
11. AGB
Die Eibl-IT GmbH behält sich das Recht vor diese AGB's zu ändern. Nach Änderung wird neue Stand der AGB’s auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht.